Erwachsenenschutz

Was, wenn ich nicht mehr urteilsfähig bin?

Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie selbst, wer Sie in medizinischen Belangen vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden.
Vorsorgeauftrag
Insbesondere für Konkubinatspartner ist ein Vorsorgeauftrag ein sinnvolles Instrument zur Vertretung in administrativen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten. Der Vorsorgeauftrag wird dabei erst nach Urteilsunfähigkeit der Auftraggeberin gültig.

Todesfall - Was dann?

Anordnung für den Todesfall
Mit einer Anordnung für den Todesfall bestimmen Sie über die zu treffenden Vorkehrungen nach Ihrem Tod. 
Der eigene Nachlass
Ohne Vorkehrungen tritt nach dem Tod die vom Zivilgesetzbuch vorgesehene Erbfolge mit den entsprechenden Erbteilen ein. Wenn Sie jedoch andere Personen oder Institutionen begünstigen möchten, können Sie dies in einem Testament oder einem Erbvertrag festhalten.
Willensvollstreckung
Mit der testamentarischen Ernennung eines Willensvollstreckers vermeiden Sie Konflikte zwischen den Erben weitgehend und erleichtern Ihren Hinterbliebenen die Abwicklung von finanziellen Angelegenheiten.

Wann packen Sie es an?
Oftmals ist kein Anwalt oder Notar nötig. Gerne stehe ich Ihnen bei diesen persönlichen Anliegen zur Seite und begleite Sie durch die Administration. Warten Sie nicht bis es zu spät ist.

Ich bin nur ein Telefon oder eine E-Mail entfernt!