Personenversicherung

Krankheit oder Todesfall als Armutsfalle

In der Schweiz beziehen rund vier Prozent im erwerbsfähigen Alter eine Invalidenrente. Vor einigen Jahren waren vor allem Personen in körperlich anspruchsvollen Berufen betroffen. Heute sind es immer mehr Personen aus dem Dienstleistungssektor. Unverhältnismässig zugenommen hat der Anteil der nervlich Erkrankten.

Eine lang andauernde Krankheit oder der Todesfall des Hauptverdieners kann zur Armutsfalle des privaten Haushalts werden. Neben den erhöhten Ausgaben besteht zusätzlich das Risiko einer Einkommensminderung.

  • Wie sind Sie versichert? 
  • Wie hoch wäre bei Ihnen eine allfällige Erwerbsunfähigkeitsrente?
  • Wie hoch wäre eine Witwen- oder Witwerrente?

 

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